„Alle Menschen wünschen sich, nicht verlassen zu werden. Und wenn Keiner mehr bleibt, mögen es die sein, deren berufliche Aufgabe es ist, Menschen, die leiden und sterben, nicht zu verlassen, sondern zu pflegen, selbst über den Tod hinaus.“
Können alte oder kranke Menschen bzw. deren Angehörige und Bezugspersonen die pflegerische Betreuung im häuslichen Umfeld nicht mehr sicherstellen, so gibt es die Möglichkeit, dass sie die Hilfe von ambulanten Pflegediensten in Anspruch nehmen. Jede pflegebedürftige Person hat Anspruch auf eine qualifizierte ambulante Versorgung in seinem häuslichen Bereich im Rahmen der Kranken- und Pflegeversicherung.
Schwerpunktmäßige Aufgaben unseres Pflegedienstes: Grundpflege lt. SGB XI Behandlungspflege im SGB V Erbringung von individueller Betreuung- und Entlastungsleistung nach dem Pflegestärkungsgesetz § 45b SGB Xl Verhinderungspflege und Begutachtung nach § 37,3 SGB XI Spezialisierte ambulante Palliativ-Versorgung (SAPV).
Wir pflegen alte, kranke und/ oder pflegebedürftige Menschen kompetent und bedarfsgerecht nach allgemein anerkannten medizinisch wissenschaftlichen Erkenntnissen in ihrer häuslichen Umgebung.
In guter Zusammenarbeit mit den Hausärzten und den Angehörigen setzen wir uns zum Ziel, dass unseren Klienten eine größtmögliche Selbständigkeit in gewohnter Umgebung erhalten bleiben soll.
Trotz körperlicher oder gesundheitlicher Einschränkungen sollen sich unsere Klienten im Kreise ihrer Familie in gewohnter und vertrauter Umgebung wohlfühlen können.